Konzept zur Prävention und Bekämpfung der Kindeswohlgefährdung
Vorwort
Als Verein wollen wir eine starke, solidarische Gemeinschaft sein, in der Respekt, Achtung des Individuums und die Persönlichkeit des Einzelnen unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Alter immer an erster Stelle stehen. Das Streben nach sportlichem Erfolg baut auf den Säulen individuelle Vielfalt und Kreativität, sowie Zusammenhalt in der Gemeinschaft auf.
Wer diese Wertvorstellungen mit uns teilt, der ist in unserem Verein herzlich willkommen, sei es als Sportler oder auch als ehrenamtlicher Helfer. Wir freuen uns über jeden, der bei uns mitmachen möchte.
Im Sport spielen Vertrauen, Körperkontakt und Nähe eine große Rolle. Freude und Tränen nach einem ereignisreichen Wettkampftag, Hilfestellung bei Übungsformen oder auch Trainingslager und Freizeitmaßnahmen mit Übernachtungssituationen sind nur einige Beispiele für alltägliche Situationen, die für Übergriffe und Grenzverletzungen ausgenutzt werden könnten.
Damit sich unsere Kinder und Jugendlichen in geschützter Atmosphäre entwickeln können und hier Bewegung, Sport und Spaß ohne Gefährdung erleben dürfen, ist es unsere Aufgabe, der Gefahr von Verletzungen des Kindeswohls präventiv entgegenzutreten und für den Schutz vor sexualisierter Gewalt Sorge zu tragen.
Als Verantwortliche des SV Deuchelried wollen wir versuchen, durch klare Richtlinien und präventive Maßnahmen, diese Gefahr in unserem Verein zu minimieren. Dies erfordert auch, dass wir offen über dieses Thema sprechen und eine Kultur der Aufmerksamkeit in unserem Verein schaffen.
Im Folgenden wird unser Konzept zur Prävention und Bekämpfung der Kindeswohlgefährdung beschrieben.
Elemente des Kinder- und Jugendschutzes im SV Deuchelried
Element 1: Ehrenkodex
Alle Mitarbeiter, die offiziell als Betreuer von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren benannt sind, unterzeichnen einen Ehrenkodex zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Dies gilt auch für Helfer mit einer definierten Funktion, die einen regelmäßigen Umgang mit den Jugendlichen mit sich bringt.
Es ist uns bewusst, dass im Mannschaftsport eine Vielzahl von Verwandten und Freunden, insbesondere die Eltern der Spieler, in die Jugendarbeit eingebunden werden. Für diese Vielzahl an sporadischen Helfern ohne feste Funktion ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, Ehrenkodex-Erklärungen einzuholen. Selbstverständlich wird aber auch von diesen Helfern die Einhaltung dieser Werte vorausgesetzt.
Element 2: Schutzbeauftragte / Vertrauensspieler
Die Schutzbeauftragte der Fußballabteilung ist Evi Schneider, die der Tischtennisabteilung Ute Thierer und Stefan Rudhart. Sie sind selbst als aktive Sportler häufig auf dem Sportplatz bzw. in der Halle und können von betroffenen Personen oder Beobachtern als erste, vertrauliche Ansprechpartner kontaktiert werden. Durch die Nähe zum sportlichen Alltag und ein offenes Ohr an den Jugendmannschaften, wollen wir eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Jugendlichen und Schutzbeauftragten etablieren.
Die Schutzbeauftragten stärken und ermutigen die Jugendlichen in Ihrem Bewusstsein für Eigenverantwortung und Selbstbestimmung und machen Ihnen deutlich, dass sie selbst die Grenzen im Umgang mit den Betreuern bestimmen.
Element 3: Richtlinien für den Umgang mit Jugendlichen
Die Schutzbeauftragten kümmern sich mit der Vereinsführung und den Jugendabteilungsleitern um die Umsetzung und Einhaltung der Richtlinien zum Jugendschutz. So soll die Kindeswohlgefährdung von vorneherein minimiert werden.
Trainer und Betreuer werden regelmäßig in den Trainersitzungen über die Regeln zum Jugendschutz informiert.
Auf der Homepage können sich Eltern über den Jugendschutz beim SV Deuchelried informieren und Ansprechpartner finden. Auf der Jahreshauptversammlung ist das Jugendschutzkonzept regelmäßig auf der Tagesordnung.
Element 4: Einsichtnahme in Polizeiliches Führungszeugnis durch Jugendschutzwart
Jeder hauptverantwortliche Trainer einer Jugend-Mannschaft in der Fußballabteilung muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. In der Tischtennisabteilung gibt es einen Jugendtrainerstab, der gemeinsam über die Altersgrenzen hinweg die Spieler betreut. Diese Trainer müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Bei Wettkämpfen, Mannschaftsausflügen und Trainingslagern mit Übernachtung muss mindestens ein hauptverantwortlicher Betreuer dabei sein, der ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt hat. Die polizeilichen Führungszeugnisse sind jeweils 5 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Ein neues Zeugnis soll mindestens 3 Monate im Voraus beantragt und vorgelegt werden.
Zusammenarbeit Jugendschutzwartin und Jugendschutzbeauftragte
Die Schutzbeauftragten männlich/weiblich von Tischtennis und Fußball haben Kontakt zu den Trainern und Mannschaften und sind verantwortlich, dass neue hauptverantwortliche Trainer jeweils zum 1.10. bzw. 1.3. ihr polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben und dass Trainer, deren Zeugnis Ihr Gültigkeitsdatum erreichen, rechtzeitig ein neues vorlegen.